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5. Privilegierte Leute schützen und verteidigen gegenüber deren Opfern
vs.
Gerechtigkeit.
(Z.B. nach Trennung Kinder den Vätern vorenthalten und die Mütter
einseitig juristisch bevorzugen).
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Links zum Thema Ungerechtigkeit
Link: <Trotz aller Warnungen des behandelnden Kinderarztes Dr. Dr.
Thomas Fröhlich wird die viereinhalbjährige Jessica weiterhin bei ihrer Mutter leben. Das hat das Oberlandesgericht in Karlruhe im Sorgerechtsstreit um das Mädchen aus dem baden-württembergischen Wiesloch
entschieden.> Hier ein Bericht aus der Ärzte Online Zeitung vom 02.02.06. [Aus ‘rechtlichen’ Gründen mittlerweile für nicht-medizinisches Personal gesperrt, wie ich jetzt nach neuerlicher Überprüfung des Links (2009) erfahre.]
Link: In einem Artikel vom Tagesspiegel Online vom 19.01.06 mit dem
Titel “Männerstolz und Vorurteil” heißt es:
<Rüdiger Meyer-Spelbrink sieht das anders. Der Geschäftsführer des
Verbands “Väteraufbruch für Kinder” beklagt, dass nur gut fünf Prozent der Kinder nach der Scheidung zum Vater kämen - die Folge eines “Mutterbonus” und von Vorurteilen, denen Gerichte gerne folgten. “Die Mütter
fürs Emotionale, der Vater fürs Materielle“ - diese Aufgabenteilung hält Meyer-Spelbrink für nicht mehr zeitgemäß. Er spricht von einer “sozialen Hängematte” und zählt Fälle benachteiligter Männer auf: Ein Lehrer
habe nach der Scheidung die Kinder zu sich genommen, müsse aber zusätzlich Unterhalt an die Frau zahlen, weil die arbeitslos sei. Auch Meyer-Spelbrinks zwei Kinder wachsen bei ihm auf. Seine Ex-Frau habe aber nur
zwei Jahre Unterhalt für die Kinder gezahlt, obwohl ihr neuer Partner finanziell gut gestellt sei. Er hat dagegen geklagt, wollte, dass seine Frau sich wenigstens um Arbeit bemüht. “Sie wissen doch, dass Bewerbungen
nichts bringen”, habe ihm der Richter geantwortet. Bei vielen Leidensgenossen würde ein “gewisses Stolzgefühl” verhindern, auf ihre Unterhaltsrechte zu pochen.>
Dies ist insofern ganz witzig, als bei unterhaltssäumigen
arbeitslosen Männern offenbar ganz andere Maßstäbe angelegt werden:
Link: Bericht aus paPPa.com vom 07.01.06 mit dem Titel “Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit” [Link ist leider untergegangen im Archiv von paPPa.com und (2009) nicht mehr ohne weiteres auffindbar]:
<Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, bedeutet dies
erhebliche finanzielle Einschnitte. Viele kürzen daraufhin den Unterhalt, insbesondere denjenigen für die Kinder, oder streichen diesen vollständig. Dies ist aber nicht zulässig. Ganz im Gegenteil. Der
Unterhaltspflichtige muss weiterhin Unterhalt zahlen. Das OLG Naumburg hat mit seinem Beschluss nochmals dargestellt, dass sich der Unterhaltspflichtige nicht auf seinen Status als Arbeitsloser berufen kann.
Vielmehr hat er “alle verfügbaren Mittel” zu verwenden, “alle zumutbaren Anstrengungen” zu unternehmen, “um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls ergänzende Nebenerwerbstätigkeit seine
Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell wie möglich wieder herzustellen”. Dazu muss der Unterhaltspflichtige sich intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen und - im Fall eines Prozesses - seine
“Nichtvermittelbarkeit” darlegen und beweisen. Die unternommenen Anstrengungen müssen im Unterhaltsprozess detailliert und umfassend durch eine chronologisch geordnete und durchnummerierte Aufstellung der
Bewerbungen nebst dazu gehörigen Unterlagen dokumentiert werden. Dem Umfang nach sind, entsprechend der Arbeitszeit eines Erwerbstätigen, von einem Arbeitslosen monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Bewerbungen zu
erwarten, die konkret auf die entsprechenden Stellenangebote - Blindbewerbungen reichen nicht aus - zugeschnitten sein müssen.>
OLG Naumburg, Beschluß vom 17.02.2005, 14 UF 182/04
Link: Darstellung einer UN-Beschwerde [auch dieser Link funktioniert 2009 leider nicht mehr] wegen des Selbstmordes eines vom Kind getrennten Vaters, dem der Zugang zum Kind mit Hilfe des Gerichts verweigert wurde. “He died by the most possible psychological torture imaginable, a Child Abduction [Entführung]”
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Ein anderes Thema von Ungerechtigkeit wird durch den Dokumentar-Film “Die Betreuungsfalle - Wenn der Helfer zum Feind wird (2007)” aufgegriffen.
Mit Hilfe eines seit 1992 existierenden “Betreuungsgesetzes”
gelingt es einigen schlauen und/oder bösartigen Leuten (meiste alte) Menschen, für die sie amtlich bestellter Betreuer sind, vollkommen diktatorisch zu drangsalieren und/oder um Hab und Gut zu bringen. Das Ganze
wird gestützt von einer angeblich ‘überforderten’ (oder besser gesagt desinteressierten) Justiz, die ‘nach Aktenlage’ (manchmal weitgehend grundlos) alte Leute irgendeinem wildfremden Betreuer überantwortet, der nun
praktisch unantastbar und unkontrolliert schalten und walten kann wie er/sie will. Der Film deckt einige solcher Mißbrauchs- und Ohnmachts-Fälle auf. (Immerhin!)
Man hat wieder mal ein schönes Beispiel dafür, wie hochtrabende
Ansprüche (hier bzgl. ‘Würde des Menschen’) problemlos ins Gegenteil umschlagen können.
<Am
schlimmsten sieht es jedoch mit der Kontrolle der Betreuung aus. Die zuständigen Gerichte haben keinerlei Beschwerdemanagement. Der Senat blieb die Antwort schuldig, wie z.B. Beschwerden, wenn sie vor Gericht
landen, nachgegangen wird. Es wird lediglich finanztechnische Aufsicht ausgeübt.> (PRESSEMITTEILUNG NR. 588 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 7. Dezember 2007).
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Ein grundsätzliches Thema von Ungerechtigkeit
ist der Gegensatz von juristischer Rechtsvorstellung gegenüber
einem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden, wie das etwa von Volker Pispers folgendermaßen beispielhaft ausgedrückt wird:
<Zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung für den Verkauf von
100 Gramm Haschisch - das ist die selbe Strafe, die sie kriegen, wenn wenn sie in Leverkusen als Grundschullehrer 62 Kinder sexuell mißbrauchen. Wie man das auf 100 Gramm umrechnet, weiß ich jetzt auch nicht.>
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