3. Erhaltung und Erweiterung der juristischen Knebelung der Menschen vs. Freiheitsräume der Menschen erhalten und erweitern
z.B. Jagd auf Drogensünder, Verbot Vitamin A frei in Apotheken zu verkaufen, Verbot des heimlichen Vaterschaftstests durch einen
Ehemann „Schlampenschutzgesetz“, Bauvorschriften ohne Ende, maßloser und äußerst restriktiver Schutz geistiger Urheberschaft, Behinderung unabhängiger Justiz. Zwang bzw. Erpressung zur Lüge.
Man sollte meinen, die Gesetze hätten die Aufgabe, die Freiheit und Wohlfahrt der Menschen zu erhalten und zu fördern. Das ist
meiner Ansicht nach der wahre Zweck eines Rechtsstaates im eigentlichen Sinne. Diese Errungenschaft, seit der amerikanischen Revolution besonders kräftig in Angriff genommen, muß auf alle Fälle verteidigt,
beibehalten und ausgeweitet werden. Jedoch gibt es einen fatalen anderen Aspekt dessen was die Spießbürgerdemokratie unter ‘Rechtsstaat’ versteht, nämlich den der unaufhaltsam steigenden Gesetzesflut,
und damit der möglichst restlosen Verrechtlichung jedweder gesellschaftlichen Gegebenheit bis hin zum letzen Hahnenschrei, um auf diese Weise unter allen möglichen Vorwänden die Menschen so weit wie möglich zu
fesseln und zu knebeln. Das bedeutet: was die eine Hand gibt, nimmt die andere Hand wieder fort. Im Gegensatz zur offenen Tyrannei ist die ‘rechtsstaatliche’ juristische Knebelung verdeckter und
undurchsichtiger. Die Ergebnisse sind undurchschaubarer, vor allem sind sie sozusagen privatisiert. Was in einer Tyrannei offener Staatsterror ist, kann in der ‘Demokratie’ wesentlich
heimtückischer, weil privatisiert sich abspielen, sodaß die offiziellen Mächte sich schlauerweise die Hände in Unschuld waschen können. Zum Beispiel weiß ‘jedermann’ im Westen ganz genau, welcher
Staats-Terror stattfindet, wenn die Staatsbehörden in der ehemaligen DDR einer Mutter, die flüchten wollte, das Kind wegnimmt. Wenn aber im Westen massenweise den Vätern die Kinder auf juristisch sanktionierte Weise
weggenommen werden, sobald sie von ihrer ehemaligen Partnerin getrennt sind, mit den gleichen Unglücksfolgen für viele Väter wie bei der armen Ostzonenmutter, so interessiert das praktisch keinen. Und zwar deshalb,
weil es sich angeblich um eine rein private Angelegenheit handelt.
Link: Schlampenschutzgesetz (1)
Link: Schlampenschutzgesetz (2). - Witzig an der Sache ist ja, daß dieses Gesetz
begründet wird mit dem Persönlichkeitsrecht des Kindes, wonach das Kind ein Recht auf informationelle Selbstbestimmung hätte und es den Vater folglich nichts angeht zu wissen ob er überhaupt der Vater jenes Kindes
ist. Diese eigenartige Schläue der Begründung scheint ein typisches Merkmal ‘demokratischer’ Politik zu sein, welche Gerechtigkeit und Demokratie möglichst clever behindern will. - Auch ist interessant, daß man in jüngerer Zeit den Schutz der Persönlichkeit entdeckt für solche hinterlistigen Zwecke. (Vgl. dazu auch die neueren Bemühungen, Literatur auf schlaue Weise zu zensieren).
Link: Teil-Dokumentation des Elends im deutschen Familienrecht. Willkür, Überforderung, Machtmissbrauch, Untätigkeit und
Feminismus in Jugendamt und Familiengericht: ehemaliges
Pappa.com. Siehe ‘Archiv’ auf der hier angegebenen Website.
Link: Der Landvogt (vgl. Wilhelm Tell) will nicht, daß die Leute auf ihre Art Häuser bauen! (Der Link ist spätestens seit 2017 tot).
Link: Parteienverbot,
Link: Urheberrechtsgesetz (1). Wie man sieht, wird juristischerweise möglichst
viel dafür getan, das Internet (wie sowieso schon die ganze übrige Welt) langweilig, kulturlos und geistlos zu machen. Etwa wie eine Bibliothek, die nur noch Werbebroschüren, Gesetzbücher und christliche Traktate
ausliegen hat. Es drohen “saftige Strafen”:
“Die Zahl der Urheberrechtsverstöße im Internet ist aufgrund der technischen Möglichkeiten nahezu unendlich. Dem Verletzer
drohen jedoch in Deutschland erhebliche sowohl straf- als auch zivilrechtliche Sanktionen” (Urheberrechte und die "Legende vom rechtsfreien Raum" - netlaw, Ausgabe 98/02, 1. Sept.
1998. Rechtsanwalt Tobias H. Strömer, Düsseldorf, Rechtsanwalt Anselm Withöft, Düsseldorf)
Link: Urheberrechtsgesetz (2). Streichung der Bagatellklausel im neuen Gesetzentwurf. Das könnte u.a. bedeuten, daß bei Verkehrskontrollen in Zukunft nicht nur nach Cannabis - was eh schon ein über 36-jähriger Anachronismus ist - sondern auch nach mp3-Dateien und dergl. gefahndet werden würde (wie ein Kritiker im Internet vermutet). Der deutsche Staat würde dann wieder ein Stück weiter abrutschen ins Totalitäre. - Diese Sache mit den Verkehrskontrollen macht mich allerdings stutzig: Warum gibt es überhaupt einen Grundgesetzartikel 13: Die Wohnung ist unverletzlich?
- Wieso gilt der nicht auch für den Innenraum eines Autos? - Man sieht: die Sache mit dem Grundgesetz wird grundsätzlich nicht wirklich ernst genommen.
Link: Die Wohnung ist unverletzlich.
Art. 13. GG
(1) Die Wohnung ist unverletzlich. (2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch
die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.
Diese (vermutlich lediglich englischsprachige) Freiheitsidee, die notgedrungen aufgrund totalitärer Erfahrungen des 3. Reiches auch
im deutschen GG Eingang fand, ist den Spießern sowieso nie besonders heilig gewesen. - Beweis: In jüngster Zeit werden auf Deutschlands Straßen Polizeikontrollen angeordnet, bei welchen die Provinz-Presse (bisher meines Wissens kritiklos) berichtet, welche ‘Funde’ (Drogen, Waffen, Wurstebrote aus Rußland, gebratene Hähnchen aus Bulgarien, usw.) dabei gemacht wurden. Die Frage ist: wie kommt es überhaupt zu diesen ‘Funden’? Gibt es dafür explizite richterliche Autodurchsuchungsbefehle (mit entsprechenden Begründungen),
oder läuft das einfach so per Erlaß der Exekutive (in Hessen: Ministerpräsident Koch, Innnenminister Bouffier und Co.), also per polizeilicher Verdächtigung beliebiger oder gewisser Autofahrer und Begleitpersonen
bzw. ungehörigem Rumschnüffeln im Auto über die Bühne? - Diese zunehmenden Kontrollen erinnern einem langsam fatal an die früheren Fahrten durch die Ostzone nach West-Berlin, die man nur mit angehaltener Luft hinter sich brachte. - Gibt es nicht den vielbeschworenen Unterschied zwischen Polizeistaat und Rechtsstaat? Oder habe ich da was mißverstanden?
Link: Abmahnungspraxis. Es ist ein Skandal ersten Ranges, daß irgendwelche harmlosen
Internet-Leute (beispielsweise irgendein gutmeinender Schüler mit einer Songtext-Veröffentlichung eines Liedes einer Musikgruppe) aus heiterem Himmel mit teuren rechtsanwaltlichen Abmahnungen (ob mit Grund oder ohne) überzogen werden können - und das Parlament, das doch das Wohl des deutschen Volkes im Auge haben sollte, schaut gelassen zu! Man könnte vermuten, darum wohl, weil die meisten Abgeordneten eh selber Juristen sind. Haben sie deswegen Sympathie für diese lukrative Tätigkeit ihrer Kollegen? Andererseits stellt die Abmahnungspraxis de facto eine Art halbstaatlichen Terrors und Totalitarismus dar, für den der Staat und die Justiz offiziell nicht zuständig sind. Waschen sich auf diese Weise die offiziellen (staatlichen) Mächte pilatusmäßig die Hände in Unschuld? - Ist dies wieder einmal jene schon in anderen Zusammenhängen (Zensur von Literatur, Schlampenschutzgesetz - siehe oben) beobachtete ‘demokratische’ Schläue, mit der man trickreich Gerechtigkeit, Freiheit und Demokratie
verhindert? - Man fragt sich insgeheim, ob überhaupt und wenn ja, wie lange noch, man sowas überhaupt fragen darf, ohne Gefahr zu laufen, juristisch belangt zu werden!
Hier können Sie durch Spende einem Betroffenen helfen, eine Gegenklage durchzuziehen, die ihn 20.000 € (!) kosten kann. Es handelt sich um den offenbar idealistisch gesinnten Non-Profit-Betreiber eines Forums im Internet. Der Fall:
“Wegen angeblich beleidigender und verleumderischer Äußerungen über eine Luftrettungs-Vermittlungs-Firma in diversen
Forenbeiträgen erhielt ich, Martin Geuß, als verantwortlicher Betreiber eine Abmahnung, für die ich 1.843,24 € Anwaltskosten bezahlen sollte. Außerdem sollte ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben und
mich verpflichten, für jeden Wiederholungsfall 10.000 € "Vertragsstrafe" zu bezahlen. Kernpunkt der Abmahnung waren aber nicht die Äußerungen selbst, obwohl man trefflich darüber streiten könnte,
ob diese tatsächlich die Tatbestände der Beleidigung und/oder Verleumdung erfüllten. Vielmehr ging es darum, dass ich als Betreiber haftbar gemacht werden sollte, obwohl mir diese Beiträge vorher nicht bekannt
waren. Eine solche Haftung sieht die Rechtsprechung aber nicht vor, und das aus gutem Grund - ein vernünftiger Betrieb von Internetforen wäre sonst nämlich überhaupt nicht möglich. Statt mich einschüchtern zu
lassen, ging ich zusammen mit meinem Anwalt Dr. Martin Bahr selbst in die Offensive. Es existiert bereits eine ausführliche Stellungnahme und Dokumentation über diesen Fall, auf die ich an dieser Stelle verweise:
Ankündigung und Stellungnahme im Forum
Dokumentation des Falls inklusive Schriftverkehr” (mit der interessanten Pointe, daß bei der Begründung der Abmahnung auch wiederum der Persönlichkeitsschutz - “das allgemeine Persönlichkeitsrecht unseres Mandanten” - herhalten muß, um die Freiheit der Information auszuhebeln). [Die drei Links sind spätestens seit 2017 tot].
Zum Problemfeld Behinderung einer unabhängigen Justiz gab es im Hessischen Rundfunk am 25.09.2002 eine interessante Fernsehsendung mit dem Titel “Maulkorb für den Staatsanwalt. Wie Politiker die Justiz behindern”. Unter dem folgenden Link findet sich eine detaillierte Aufzeichnung des Filmtextes. Desweiteren kann man sich unter dem nächsten Link noch das Video (45 Min, 6,7 MB) dieses Films aufrufen bzw. abspeichern - wenn auch natürlich nur in sehr schwacher Filmqualität. Dort finden sich übrigens noch weitere Videos sowie Literaturangaben zu dem Themenbereich Mißstände
in der Justiz.
Wie jemand auf seine Weise von der Spießerdemokratie, ihrer Unaufgeklärtheit und ihrer irrationalen Verbotsmanie die Schnauze voll
hat, kann man erfahren in einem Artikel im “Bootsektor”: Killerspiele, Haschisch, Raubkopien. [Link ist seit spätestens
2017 tot]. Zur Verbotsmanie ein neuerer Artikel bzgl. Alk: Verbotsrepublik Deutschland.
Zwang zur Lüge.
1. Bekannt sind die Arbeitszeugnisse
mit ihren kuriosen Formulierungen. Niemand darf ehrlich und differenziert sagen, was er von dem ehemaligen Mitarbeiter denkt - es sei denn er hat eine wirklich hohe Meinung von ihm. Hier entsteht offenbar der Zwang zu einem Geheimcode, der außerdem noch gesetzlich verboten ist. Was für ein Widerspruch, was für ein Unfug! Einerseits darf man nichts Negatives über den Kollegen sagen, andererseits darf man keinen Geheimcode verwenden. Der Widerspruch zwingt zur Lüge und zur Übertretung jenes Gesetzes:
Link: http://www.arbeitszeugnis.de/einfuehrung2.php
Der Satz “Sie zeigte Verständnis für die anfallenden Arbeiten”, ist ja geradezu sprichwörtlich
geworden für den Arbeitszeugnis-Code für jemand, der faul und desinteressiert ist. Also sagt man ja doch was Negatives - halt nur in gezwungenermaßen verlogener Form. - Was ja offenbar eine unwürdige Sache ist - und
nur einer Spießerdemokratie auf den Leib geschneidert ist
2. Angebliche Schwarzarbeit im privaten Bereich.
Was ist ein Minijob?
ein Minijob im Privathaushalt liegt vor, wenn von einem Arbeitnehmer in einem privaten Haushalt Tätigkeiten verrichtet werden,
die normalerweise durch Familienmitglieder erledigt werden. Der Gesetzgeber spricht von haushaltsnaher Dienstleistung. Damit sollen alle Tätigkeiten wie die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung
der Wohnung, die Gartenpflege sowie die Pflege, Versorgung und Betreuung von Kindern, Kranken, alten Menschen und pflegebedürftigen Personen erfasst werden.
Auch hier wieder der Zwang zur Lüge, wenn es beispielsweise um Renovierung, Reparatur und Aufrüstung von Computern oder
Heimwerkertätigkeit geht, was ja in vielen Familien durchaus zu normalen Tätigkeiten von Familienmitgliedern gehört. Und warum soll man wegen ein paar Lappalien gleich einen Minijob anmelden? - Das ganze Gebiet
sogenannter privater Schwarzarbeit ist äußerst unübersichtlich und schwammig. Fest steht für mich: viele ehrliche Leute werden zum Lügen gepreßt nach dem Motto: wenn jemand fragt, war das eine Gefälligkeit unter
Freunden ohne jegliche Geldzahlung - was ja wohl hirnrissiger kaum vorstellbar ist. Sie sind also schon halbe Kriminelle, nur weil sie mal jemand 20€ zustecken oder 20€ zugesteckt bekommen, wenn jemand
den Computer aufmacht und mal kuckt, warum derselbe nicht mehr funktioniert.
Auch dieser Zwang zur Lüge wäre einer wirklich demokratischen Gesellschaft unwürdig und spricht für ein erhebliches Maß von
Unfreiheit; er ist lediglich der Spießerdemokratie auf den Leib geschneidert.
Im Übrigen wird völlig ‘übersehen’, welches erhebliche Potential an Arbeitsbeschaffungsmöglichkeit (und damit
Ankurbelung von wirtschaftlichr Aktivität) hier brach liegt, solange es keine Liberalisierung auf diesem Gebiet gibt. Denn wer kann eigentlich heutzutage noch die typisch überhöhten Handwerkerpreise bezahlen? Ich
denke, viele private Haushalte wären bereit, sich legalerweise kurzfristig ab und zu einen Dienstleister ohne extra eigenes Gewerbe (beispielsweise einen handwerklich geschickten Studenten oder einen Facharbeiter
nach Feierabend) nebenher zu engagieren für einen Stundenlohn von ca. 10-15€, wenn darin noch Abgaben für Versicherung & Steuer beinhaltet wäre. Arbeitswerkzeug und Materialien würden die privaten
Haushalte für diesen Lohn selbstverständlich selber stellen. - Aber für so eine einfache bürgernahe Lösung fühlt sich der Bundestag, der doch angeblich das Wohl des gesamten deutschen Volkes im Auge haben sollte,
offenbar unzuständig. Stattdessen soll das Volk kriminalisiert werden.
Bürokratische Schikanen - bis über den Tod hinaus
Hier ist eine kleine Fotoserie vom Gießener ‘Neuen Friedhof’ wo angeblich ein Grabstein “nicht mehr genügend
standsicher” ist.
Auf dem ersten Bild sieht man ganz deutlich ein ‘Grabmal’, das im nächsten Moment umzustürzen droht und dabei jemand
verletzen könnte.
Auf dem ‘Grabmal’ sind 2 Aufkleber angebracht: Der linke schreit
signalfarbenmäßig heraus “Vorsicht, Unfallgefahr!” und behauptet “Grabmal ist nicht mehr genügend standsicher” - da müßte eigentlich
schon ein Bagger oder sonstiges schweres Gerät herkommen, um das ‘Grabmal’ überhaupt nur 1 cm in irgendeine Richtung zu bewegen! Das
scheint aber die “Friedhofsverwaltung” nicht im geringsten zu stören mit ihren die Totenruhe störenden Aufklebern.
Ein Denkmal spießbürgerlicher Dumpfheit!
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