5. Asoziale Personen einseitig schützen und verteidigen gegenüber deren Opfern
vs.
Gerechtigkeit.
Z.B. nach Trennung Kinder den Vätern vorenthalten und die Mütter einseitig juristisch bevorzugen. - Nachtrag:
Allerdings hat 2010 das Bundes-Verfassungsgericht ‘erkannt’, daß es sich hier - auch bei nichtehelichen Vätern - tatsächlich um eine Verfassungswidrigkeit handelt. (Hat aber lange gedauert! Was hilft das heute noch den früher entrechteten Vätern? Und inwieweit wird das wirklich konkret umgesetzt?)
_____________________
Z.B. Mietnomaden o.ä., bei denen die Vermieter, oft einfache & ehrliche Leute, hilflos zusehen müssen, wie sie von Betrügern und asozialen Menschen schikaniert und/oder mehr oder minder ruiniert werden. Staat, Regierung, Abgeordnete und dergl. schauen dabei gelassen zu, obwohl ihnen das Problem schon längst durchaus bekannt ist!
__________________________________________________
Erstes Thema von Ungerechtigkeit:
<Trotz aller Warnungen des behandelnden Kinderarztes Dr. Dr. Thomas Fröhlich wird die viereinhalbjährige Jessica weiterhin
bei ihrer Mutter leben. Das hat das Oberlandesgericht in Karlruhe im Sorgerechtsstreit um das Mädchen aus dem baden-württembergischen Wiesloch entschieden.> Hier ein Bericht aus der Ärzte Online Zeitung vom 02.02.06. [Aus ‘rechtlichen’ Gründen mittlerweile für nicht-medizinisches Personal gesperrt, wie ich jetzt nach neuerlicher Überprüfung des Links (2009) erfahre.]
In einem Artikel vom Tagesspiegel Online vom 19.01.06 mit dem Titel “Männerstolz und Vorurteil” [Der Link scheint tot zu sein. Feb. 2017] heißt es:
<Rüdiger Meyer-Spelbrink sieht das anders. Der Geschäftsführer des Verbands “Väteraufbruch für Kinder” beklagt,
dass nur gut fünf Prozent der Kinder nach der Scheidung zum Vater kämen - die Folge eines “Mutterbonus” und von Vorurteilen, denen Gerichte gerne folgten. “Die Mütter fürs Emotionale, der Vater
fürs Materielle“ - diese Aufgabenteilung hält Meyer-Spelbrink für nicht mehr zeitgemäß. Er spricht von einer “sozialen Hängematte” und zählt Fälle benachteiligter Männer auf: Ein Lehrer habe nach
der Scheidung die Kinder zu sich genommen, müsse aber zusätzlich Unterhalt an die Frau zahlen, weil die arbeitslos sei. Auch Meyer-Spelbrinks zwei Kinder wachsen bei ihm auf. Seine Ex-Frau habe aber nur zwei Jahre
Unterhalt für die Kinder gezahlt, obwohl ihr neuer Partner finanziell gut gestellt sei. Er hat dagegen geklagt, wollte, dass seine Frau sich wenigstens um Arbeit bemüht. “Sie wissen doch, dass Bewerbungen
nichts bringen”, habe ihm der Richter geantwortet. Bei vielen Leidensgenossen würde ein “gewisses Stolzgefühl” verhindern, auf ihre Unterhaltsrechte zu pochen.>
Dies ist insofern ganz witzig, als bei unterhaltssäumigen arbeitslosen Männern offenbar ganz andere Maßstäbe angelegt werden:
Bericht aus paPPa.com vom 07.01.06 mit dem Titel “Unterhaltspflicht bei Arbeitslosigkeit”
[Link ist leider untergegangen im Archiv von paPPa.com und (2009) nicht mehr ohne weiteres auffindbar]:
<Wird der Unterhaltspflichtige arbeitslos, bedeutet dies erhebliche finanzielle Einschnitte. Viele kürzen daraufhin den
Unterhalt, insbesondere denjenigen für die Kinder, oder streichen diesen vollständig. Dies ist aber nicht zulässig. Ganz im Gegenteil. Der Unterhaltspflichtige muss weiterhin Unterhalt zahlen. Das OLG Naumburg hat
mit seinem Beschluss nochmals dargestellt, dass sich der Unterhaltspflichtige nicht auf seinen Status als Arbeitsloser berufen kann. Vielmehr hat er “alle verfügbaren Mittel” zu verwenden, “alle
zumutbaren Anstrengungen” zu unternehmen, “um durch sofortige Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit und notfalls ergänzende Nebenerwerbstätigkeit seine Leistungsfähigkeit zu erhalten bzw. so schnell wie
möglich wieder herzustellen”. Dazu muss der Unterhaltspflichtige sich intensiv um eine neue Arbeitsstelle bemühen und - im Fall eines Prozesses - seine “Nichtvermittelbarkeit” darlegen und
beweisen. Die unternommenen Anstrengungen müssen im Unterhaltsprozess detailliert und umfassend durch eine chronologisch geordnete und durchnummerierte Aufstellung der Bewerbungen nebst dazu gehörigen Unterlagen
dokumentiert werden. Dem Umfang nach sind, entsprechend der Arbeitszeit eines Erwerbstätigen, von einem Arbeitslosen monatlich durchschnittlich 20 bis 30 Bewerbungen zu erwarten, die konkret auf die entsprechenden
Stellenangebote - Blindbewerbungen reichen nicht aus - zugeschnitten sein müssen.> OLG Naumburg, Beschluß vom 17.02.2005, 14 UF 182/04
Darstellung einer UN-Beschwerde wegen des Selbstmordes eines vom Kind getrennten Vaters, dem der Zugang zum Kind mit Hilfe des Gerichts verweigert wurde. “He died by the most possible psychological torture imaginable, a Child Abduction [Entführung]”
___________________________________________________
Ein anderes Thema von Ungerechtigkeit wird durch den Dokumentar-Film “Die Betreuungsfalle - Wenn der Helfer zum Feind wird (2007)” aufgegriffen. [Den Film kann man leider nicht mehr aufrufen - Feb. 2017].
Mit Hilfe eines seit 1992 existierenden “Betreuungsgesetzes” gelingt es einigen schlauen und/oder
bösartigen Leuten (meist alte) Menschen, für die sie amtlich bestellter Betreuer sind, vollkommen diktatorisch zu drangsalieren und/oder um Hab und Gut zu bringen. Das Ganze wird gestützt von einer angeblich
‘überforderten’ (oder besser gesagt desinteressierten) Justiz, die ‘nach Aktenlage’ (manchmal weitgehend grundlos) alte Leute irgendeinem wildfremden Betreuer überantwortet, der nun praktisch
unantastbar und unkontrolliert schalten und walten kann wie er/sie will. Der Film deckt einige solcher Mißbrauchs- und Ohnmachts-Fälle auf. (Immerhin!)
Man hat wieder mal ein schönes Beispiel dafür, wie hochtrabende Ansprüche (hier bzgl. ‘Würde des Menschen’)
problemlos ins Gegenteil umschlagen können.
<Am schlimmsten sieht es jedoch mit der Kontrolle der Betreuung aus. Die zuständigen Gerichte haben keinerlei
Beschwerdemanagement. Der Senat blieb die Antwort schuldig, wie z.B. Beschwerden, wenn sie vor Gericht landen, nachgegangen wird. Es wird lediglich finanztechnische Aufsicht ausgeübt.> (PRESSEMITTEILUNG NR. 588 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin Datum: 7. Dezember 2007. Link ist tot, Feb. 2017).
________________________________________________________
Ein keineswegs unwichtiges Thema von Ungerechtigkeit stellt die Sache mit der einseitigen Benachteiligung von Vermietern dar, wenn sich Mieter definitiv schuldhaft verhalten. Der Staat befördert durch seine
diesbezügliche Tatenlosigkeit ausufernden Betrug und Asozialität.
Alle folgenden Links dieses Themas in http://www.rechtsanwalt-news.de/mietrecht/
· besi sagt:
16. Juni 2010 um 15:36
es ist wirklich unfaßbar. Jetzt verbringen wir unsere Zeit damit, uns darüber aufzuregen das wir unser Eigentum nicht zurückverlangen können und uns
das Recht vergönnt ist, Mietern die eindeutig und mit voller Boshaftigkeit Mietnomaden sind, nicht herauswerfen zur dürfen. Dies hat sich inzwischen zu einem Volkssport entwickelt. Doch hier ist einzig und
alleine unsere Gesetzeslage Schuld. Ich bin dafür, das wir die Wurzel des Übels anpacken und gegen dieses Gesetz mobil machen. Wer hat eine Idee wie wir das Publik machen können z. B. “SternTV”
oder so etwas wie “Reporter decken auf”, mal darauf ansetzen das ein Umdenken dieses Gesetzes einfach unumgänglich ist. Im Grunde werden ehrliche Mieter so nie mehr in der Lage sein, eine
Vertrauensvolles Mietverhältnis mehr eingehen zu können, weil wir als Vermieter in jedem nur das Böse sehen und gar kein Vertrauen mehr aufbauen können. Und dies ist wirklich traurig, da es da draußen noch einige
ehrliche Mieter gibt.
· Susanne sagt:
30. Juli 2010 um 17:29
ich bin schockiert!!! Unser Untermieter wohnt seid 3 Wochen in unserer Einliegerwohnung und hat vom ersten Tag einen riesen Kravall gemacht ist
oft betrunken und unter Drogeneinfluß. Nach 1 Woche kam die erste Mahnung von uns, darauf hin bekamen wir als Antwort einen Drohbrief von seinem Freund, er dreht oben regelmäßig durch und schreit rum, er würde
uns alle umbringen. Unsere Tochter weigert sich in ihrem Zimmer zu spielen und hat Nachts Panikatacken. Die Fristlose Kündigung ist durch einen Anwalt zugestellt. Ich bekam ein telefonat mit in dem er sich
über uns lustig macht und sagt, aus der Wohnung ziehe ich nicht aus niemals vorher leg ich die um. Das Amtsgerich rät uns für ca 6 Monate eine neue Bleibe zu suchen, weil man die Gefahr sieht. Ich kann das
alles nicht fassen, wir haben seit 1 Woche Angst mal von den Kosten die auf uns zukommen mal ganz abgesehen, wenn wir Geld genug hätten würden wir doch nicht vermieten. Wir sind so verzweifelt und verstehen
dieses Rechtssystem nicht.
Lara sagt:
8. Februar 2009 um 12:51
Hi, meine Güte… ich glaub das nicht, wieviele Leute das gleiche Problem haben wie ich z.Zt. Mein Mieter zahlt seit Okt.`08 keinen Cent mehr.
Betriebskosten von 2007 und Heizkostenanteil von März 2008 sind auch noch offen. Ich weiß bald nicht mehr weiter. Bin seit Jahren Schmerzpatientin und damit schon genug genug gestraft. Gibt es denn garkeine Stelle
in unserem “Rechtsstaat”, wo sich Vermieter hinwenden können??? Habe im Oktober 2008 einen Anwalt eingeschaltet, der kümmert sich einen feuchten …um meine Sorgen.Schlaue Briefe schreiben kann
ich selbst. Bin ein ziemlich optimistischer Mensch (gewesen), aber hier bin ich am Ende und fühl mich einfach nur allein gelassen. Hoffe, dass alles BALD ein Ende hat. Und dann…NIE WIEDER MIETER!!!
· Hedy sagt:
3. März 2010 um 00:48
Hallo, ich bin Vermieter. Wenn ich das alles so über Hartz 4 lese usw. Ist ja alles schön und gut. Seit Januar 2009 habe ich eine Frau als
Mieterin die von Hartz 4 lebt und es bisher überhaupt nicht nötig hatte die Kaution geschweige überhaupt eine Miete an mich zu bezahlen. Ich hatte irgendwann einen Antrag für sie für das Landratsamt ausgefüllt wegen
der Miete bzw. Mietübernahme durch Hartz 4. Jedoch bisherher habe ich immer noch kein Geld gesehen. Wie ist sowas überhaupt möglich? Im Herbst 2009 habe ich dann Räumungsklage gemacht. Habe auch ein schönes
Urteil. Jedoch ist die Frau immer noch nicht ausgezogen.
Sie schuldet mir nun so überschlagen über 7 000 Euro.
Ich hatte sie wegen Betrug angezeigt. Sie hat auch 4 Monate Gefängnis hierfür bekommen. Jedoch Berufung eingelegt.
Nun jedoch die wirkliche Frechheit, man versteht eigentlich als Vermieter nur noch Bahnhof. Die Stromkosten liefen direkt auf sie. Hat also nichts
mit der Miete zu tun.
Ich bekam von dem Stromlieferant ein Schreiben in dem drin stand, ihre Mieterin ist ausgezogen und sie als Vermieter dürfen nun den Strom bezahlen.
Ist ja auch soweit ok. Jedoch dann doch wieder nicht. Als ich nämlich in der Wohnung ankam bewaffent mit Besen, Müllbeutel usw. weil mir die Hausverwaltung mitgeteilt hatte, daß die Mieterin das ganze Gebäude
vermüllt habe und ich dieses Zeug erst mal in Säcke verpacken wollte um dann einen Container zu holen. Stand dann da so lapidar an der Haustüre, ich bin am Ausziehen. Jedoch Post bitte hier noch reinwerfen. Nun
ja. Dachte mir dann, wenn ich nun den Strom bezahlen soll, muss ich ja dafür sorgen, daß nichts damit passiert und habe die Sicherungen im Treppenhaus von meiner Wohnung rausgedreht und in den Keller
gebracht. Sie hatte sich ja als Bezugsperson bei dem Stromlieferant abgemeldet. Nun dann böse Überraschung. Dann rief ein paar Stunden später die Polizei an, ich hätte der Dame lebensnotwendigen Strom
entzogen. Frage nun, bin ich im Wald? Oder gar nicht mehr auf diesem Stern?
_________________________________________
Ein grundsätzliches Thema bzgl. Ungerechtigkeit
ist der Gegensatz von juristischer Rechtsvorstellung gegenüber einem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden
, wie das etwa von Volker Pispers folgendermaßen beispielhaft ausgedrückt wird:
<Zwei Jahre und sechs Monate ohne Bewährung für den Verkauf von 100 Gramm Haschisch - das ist die selbe Strafe, die Sie
kriegen, wenn Sie in Leverkusen als Grundschullehrer 62 Kinder sexuell mißbrauchen. Wie man das auf 100 Gramm umrechnet, weiß ich jetzt auch nicht.>
_________________________________________________
Ein anderes Beispiel von einem Verstoß gegen das natürliche Gerechtigkeitsgefühl ist das (bei Strafe) gesetzliche Verbot
heimlicher Vaterschaftstests
(abwertend ‚Schlampenschutzgesetz’ genannt). Väter, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, könnten ja mit Hilfe der modernen Gentechnologie erfahren, ob sie auch tatsächlich die leiblichen Väter sind oder nicht. Das können sie aber ohne Erlaubnis bzw. Mitwirkung der Mutter nur heimlich. Dem hat die SPD-Justizministerin Zypries (2005-2007) einen Riegel vorgeschoben. Angeblich im Interesse der Kinder – tatsächlich kann man auch der Ansicht sein, daß die Kinder nur ein Vorwand sind, da es eigentlich primär darum geht, die Mütter zu schützen. Was bedeutet das? Die Mütter, die von Rechts wegen des Betruges angeklagt werden müßten (es gibt tatsächlich einen diesbezüglich offenbar weitgehend unwirksamer StGB §169, weil einerseits meistens sowieso schon alles verjährt ist und andererseits der Vater die Beweislast für die Vorsätzlichkeit
des Betrugs trägt!) und meiner Ansicht nach den Vätern entsprechende Schmerzensgelder zu zahlen hätten und natürlich Rückzahlung aller Unterhaltsleistungen an jene vorgegaukelten Väter, können sich somit erst mal straflos aus der Affäre ziehen: der Mann, der das Geheimnis aufdeckt, ist der wahre Schurke (er
ist zu bestrafen), außerdem sind seine privaten Recherche-Erkenntnisse ‘gerichtlich nicht verwertbar’ (was e Konstrukt, das auch wieder dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden ins Gesicht schlägt!). - Zusätzlich werden die Kinder, mit denen jene Väter oft genug eine tiefe Bindung entwickelten, nach Aufdeckung des Geheimnisses per PAS-Syndrom noch jenen Vätern systematisch vorenthalten. - Erst recht diese letztere brutale, dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden eklatant widersprechende Handlungsweise, kann (zumindest in Deutschland) völlig straflos geschehen. - Es ist doch wohl klar, daß - nicht zuletzt im Interesse des Kindes - eigentlich die betrügende Mutter in der Aufklärungspflicht und auch Heilungspflicht des Problems steht - und nicht dem Vater einseitig alles aufgebürdet werden darf.
Auch ist es 1 Witz für Doofe, daß mit diesem Gesetz und seinen Hintergründen die Ansicht offiziell, juristisch, vertreten werden
soll, daß Nicht-Aufklärung besser ist als Aufklärung. - Ja mein Gott, wo leben wir denn hier? Im Mittelalter, in Indien, Japan, China, Afrika, Persien, Saudi-Arabien, oder wo? Schließlich haben wir die europäische
Aufklärung in unsere Welt integriert, mit Wissenschaft, Literatur, Philosophie, konstitutionellen Institutionen und allem Pi-Pa-P0. Was für ein kurioser, irrationaler Rückfall hinter diese Kulturleistung, plötzlich
an dem Punkt, wenn es um die bornierten Interessen von Müttern oder Frauen geht! Und die braven Friedhelme
aus Politik, Justiz, Jugendamt usw. finden es augenscheinlich geradezu heldenhaft, sie dabei zu unterstützen. (Warum hat z.B. SPD-Bundeskanzler Schröder seine Zypries nicht zurückgepfiffen, obwohl sie vermutlich damals mit ihrem unpopulären Gesetz kein unwesentlicher Sargnagel für die abgurgelnde SPD war?)
______________________________________
Ein nettes kurioses Beispiel bzgl. Verstoß gegen das natürliche Gerechtigkeitsempfinden seitens der offiziellen Demokraten findet
sich im SPIEGEL Nr. 12/1988 in der Rubrik “panorama”, S. 17:
Keine Kapelle im Wald
Der bayrische Bund Naturschutz ist mit dem Plan gescheitert, am „Franziskus-Marterl“ in Bodenwöhr, nahe dem Bauplatz der Wackersdorfer
Wiederaufarbeitungsanlage, eine Waldkapelle zu errichten. Die Kapelle sollte „allen Gläubigen offenstehen, die gegen die Wiederaufarbeitungsanlage beten wollten“. Der Gemeinderat lehnte das Vorhaben mit der
Begründung ab, durch den Bau würde das Landschaftsbild verschandelt. Es handele sich zudem um einen Eingriff in die Natur, für den es keinen Ausgleich gebe – gewichtige Einwände angesichts der viele Hektar
großen Verwüstungen für die Nuklearfabrik.
________________________________
Ganz eklatant gegen das natürliche Gerechtigkeitsempfinden verstieß das Landgericht Frankfurt, indem es am 04.08.11 dem hochmütigen Kindermörder
Gäfgen 3000 € „Entschädigungszahlung“
zusprach. Denn Magnus Gäfgen, der mit der Entführung des Kindes Geld seitens der Eltern erpressen wollte, war das Opfer einer brutalen Folterdrohung seitens der damaligen Frankfurter Polizeivernehmung (2002), wenn er nicht endlich das richtige Versteck des Kindes preisgebe. Mit dieser Folterdrohung sei das höchste Verfassungsgut, die Unantastbarkeit der Würde des Menschen verletzt worden. Die Unantastbarkeit der Würde stehe auch dem schlimmsten Verbrecher noch zu. Das Verhalten der damaligen Polizeibeamten, denen es mit ihrer Folterdrohung um das Leben des Kindes ging, nannte der Richter „rechtswidrig und verwerflich“. - Typischerweise finden Juristen dieses Urteil verständlich und richtig, während das Rechtsempfinden vieler gerecht denkender Menschen mit diesem Urteil empfindlich verletzt wird.
Es stehen somit dogmatische juristische Formalien gegen das natürliche Gerechtigkeitsempfinden. Wie ist sowas möglich? Wieso gibt es keine
Kommission, die Verletzungen des natürlichen Gerechtigkeitsempfinden aufgreift und überlegt, wie man in Zukunft Gesetze schafft, die solcherlei Diskrepanzen ausschalten? Beispielsweise ist doch ein anderes hohes
Verfassungsgut, nämlich die Meinungsfreiheit mittlerweile wie ein Schweizer Käse durch Ausnahmeregelungen dermaßen durchlöchert, daß kaum noch einer wagt, sein Maul aufzureißen. Wieso also sind nicht auch hier bei
der Menschenwürde Ausnahmeregelungen möglich? Einem Kindesentführer, der durch jene Entführung samt Mordandrohung die Menschenwürde von Kind und Eltern brutal verletzt, könnte doch durch Ausnahmeregel das Recht auf
eigene Achtung der Menschenwürde zumindest partiell (in einer Notsituation) abgesprochen werden. So jedenfalls würde es meiner Ansicht nach ein gerecht denkender Mensch sehen.
|